23 September 2008

DGB fordert öffentliche Förderung für Langzeitarbeitslose

Zum Thema „Langzeitarbeitslosigkeit in Lübeck“ erreichte uns eine Mitteilung der DGB-Region Schleswig-Holstein Ost. Die Erklärung im Wortlaut.

(„) Die Langzeitarbeitslosigkeit hat in der Hansestadt Lübeck innerhalb eines Jahres um 16 % zugenommen. Angesichts der wachsenden Zahl Langzeitarbeitsloser, in der Hansestadt Lübeck sind es über 6.500 (das sind 42 % aller Erwerbslosen) und der bevorstehenden Umsetzung von Hartz IV hat der DGB-Regionsvorsitzende Uwe Polkaehn ein umfangreiches Programm zu Förderung von Langzeitarbeitslosen angemahnt.

„Ab dem 1. Januar 2005 werden viele Langzeitarbeitslose erhebliche Leistungskürzungen zu verzeichnen haben. Viele Menschen sind verunsichert. Es wäre falsch, sie jetzt allein zu lassen oder aber durch massiven Druck im Niedrigstlohnsektor unterzubringen. Darum brauchen wir Förderung und nochmals Förderung", sagte der DGB-Regionsvorsitzende.

„Förderung aus Sicht des DGB heißt, Langzeitarbeitslosen müssen alle Möglichkeiten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen: eine qualifizierte Beratung und Vermittlung in reguläre Arbeit ebenso wie Angebote der Fort- und Weiterbildung. Auch für diese beschäftigungsbegleitenden Instrumente muss ausreichend Geld zur Verfügung stehen."

Allerdings ist es angesichts der großen Zahl der Langzeitarbeitslosen – im gesamten Agenturbezirk Lübeck sind es fast 9.000 – erforderlich, auch beschäftigungsschaffende Maßnahmen anzubieten.

Unumgänglich wird es sein, auch auf Arbeitsgelegenheiten, die sogenannten 1-Euro-Jobs zurück greifen zu müssen. Derzeit arbeiten in Lübeck rund 1.000 Menschen in beschäftigungsschaffenden Maßnahmen.

Wenn erweiterte Einsatzmöglichkeiten solcher Arbeitsgelegenheiten im nächsten Jahr angeboten werden, müssen dafür strenge Kriterien entwickelt werden.

Erstens: Arbeitsgelegenheiten müssen eine sinnvolle Tätigkeit und eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Parks säubern und Straßen fegen gehören nicht dazu.

Zweitens: Arbeitsgelegenheiten müssen gemeinnützig sein und Werte schaffen. Im Kulturbereich, in Stadtteilprojekten, beim Sport, auch in Kirchengemeinden und Vereinen gibt es genügend Möglichkeiten, sinnvolle und gemeinnützige Arbeit zu leisten. Langzeitarbeitslose sind keine Menschen mit Defiziten, sondern sie haben Potenziale, die sie einbringen wollen und können.

Drittens: Auch wenn die Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsverhältnisse sind, so gelten Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Arbeitszeitregelungen und das Urlaubsgesetz. Zudem muss das Gesamtentgelt aus Grundsicherung und Mehraufwand sowie den Wohnungskosten in einem gerechten Verhältnis zur Arbeitszeit stehen.

Viertens: Vorrang für die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit haben Eignung und Freiwilligkeit. Niemand darf gezwungen werden, einen 1-Euro-Job anzunehmen.

Fünftens: Langzeitarbeitslose brauchen Anschlussperspektiven. An erster Stelle muss die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt stehen. Für bildungswillige Jugendliche muss immer die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung mit einem Ausbildungsabschluss gesichert werden.

Und sechstens: Arbeitsgelegenheiten ersetzen keine Beschäftigungspolitik.

„Wir werden darum gemeinsam mit der Wirtschaft der Stadt und der Agentur für Arbeit streng darauf zu achten haben, dass keine reguläre Arbeit verdrängt wird und nur solche Arbeitsgelegenheiten angeboten werden, die zusätzlich, also außerhalb des 1. Arbeitsmarktes geschaffen werden." (")

Foto: Archiv

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